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Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten.

1. Muss ich eine Aufnahmeprüfung absolvieren oder einen Numerus Clausus erfüllen?
Für jede Ausbildungsrichtung findet ein Aufnahmetest statt. Einen Numerus Clausus gibt es nicht, allerdings für jede Ausbildungsrichtung eigene Zugangsvoraussetzungen.
2. Muss ich für alle Ausbildungen Schulgeld zahlen? Welche Fördermöglichkeiten stehen mir offen?
Die von uns angebotenen hochwertigen Ausbildungen sind, wie bei vielen anderen Trägern der beruflichen Bildung auch, schulgeldpflichtig. Doch es gibt vielfältige Möglichkeiten, eine finanzielle Förderung zu beantragen. Einen Überblick über Fördermöglichkeiten und die zugehörigen Links finden Sie hier.
3. Muss ich für den Ausbildungsbeginn geimpft sein?
Eine Masernschutzimpfung muss beim Ausbildungsbeginn nachgewiesen werden.
4. Kann ich die Schule vorab besichtigen?
Das ist möglich. Für einen Besichtigungstermin der Schule kontaktieren Sie uns bitte per Telefon oder E-Mail und vereinbaren einen individuellen Besuch.
5. Was kostet das Schulmaterial? Kann ich es ausleihen?
Es besteht für alle Ausbildungsrichtungen die Möglichkeit, digitale Medien auszuleihen. Zum Ausleihen von Fachliteratur kann unsere umfangreiche Bibliothek genutzt werden.
6. Werde ich bei der Praktikumssuche unterstützt?
Wir kooperieren mit den vielfältigsten Einrichtungen und Unternehmen, die für unsere Schüler*innen Praktikumsplätze zur Verfügung stellen. Wir unterstützen Sie gern bei Kontaktaufnahme und Vermittlung.
7. Kann ich nach der Kinderpflege-Ausbildung auch noch Erzieher*in werden, wenn ich noch keine 12 Schuljahre absolviert habe?
Wenn man die Kinderpflege-Ausbildung beendet hat, besteht die Möglichkeit, im Anschluss zum Beispiel ein Freiwilliges Soziales Jahr zu machen, um das fehlende zwölfte Jahr als Voraussetzung für die Ausbildung zum/zur Erzieher*in nachzuholen.
8. Ich habe zweimal ein Schuljahr wiederholt und meinen Realschulabschluss gemacht. Somit habe ich zwölf Schuljahre absolviert. Wird dies als Voraussetzung für die Erzieher-Ausbildung angerechnet und werde ich zugelassen?
Wiederholte Schuljahre zählen nicht als absolvierte Schuljahre.
9. Ich würde mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Schule kommen. Daher möchte ich wissen: Wann beginnt morgens der Unterricht?
Die Unterrichtszeit beginnt täglich um 07:45 Uhr und endet spätestens um 15:00 Uhr. In Ausnahmefällen kann auch eine 9. Stunde stattfinden, diese endet um 15:50 Uhr. Es gibt gute Verkehrsanbindungen per Bus und Bahn. Haltestellen sind im Ort vorhanden.

Haben Sie weitere Fragen? Dann finden Sie hier unsere Kontaktdaten.